AGB
1) Geltungsbereich
Die Firma L-Stardriver betreibt unter dem Namen L-Driver eine Website und gleichnamige Applikation, nachfolgend Plattformen genannt.
Sie stellen die Leistungen Vermittlung, Buchung, und Bezahlung von Fahrstunden, nachfolgend Services genannt auf ihren Plattformen zur Verfügung. Die L-Driver tritt als Vermittler zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer auf.
Einzelne Services auf den Plattformen, insbesondere Payment- und Clearing Services von werden möglicherweise in Zusammenarbeit mit Partnern zur Verfügung gestellt. Für diese Services gelten unter Umständen ebenfalls ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen.
2) Vertragsabschluss
Ein Vertrag entsteht mit dem Abschluss eines Buchungsprozesses.
Der Kunde kann nur mit persönlichem Account Services buchen.
3) Preise, Zahlung, Stornierung
Der vom Kunden zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem vor der Zahlung angezeigten und vom Kunden bestätigten Gesamtpreis einschliesslich sämtlicher Taxen, Abgaben und Steuern. Soweit nichts anderes erwähnt, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken. Als Zahlungsoptionen stehen Vorauskasse über die Plattformen, auf Rechnung und bar bei Leistungsbezug direkt an den Fahrlehrer zur Auswahl.
Stornierungen werden bis 24 Stunden vor dem Fahrtermin zurückvergütet, danach wird der vollständige Preis berechnet.
4) Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu seinem Account gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Soweit Zugangsdaten durch eigenes Verschulden an Dritte gelangen, haftet der Kunde für jede Benutzung der Zugangsdaten durch Dritte und die damit verbundene Nutzung von Services. Sobald bekannt wird, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten zugänglich geworden sein könnten, ist der Kunde verpflichtet, das Passwort zu ändern und
L-Driver unverzüglich per E-Mail an info@l-driver.ch zu informieren.
L-Driver schließt für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichterfüllung der Verpflichtungen in diesem Abschnitt ergeben, jegliche Haftung aus.
Der Kunde stellt sicher, dass er zum Zeitpunkt des Antritts der Fahrstunde über die notwendigen behördlichen Bewilligungen verfügt und sich in geistiger und körperlicher Verfassung befindet eine Fahrstunde anzutreten.
Für Services, welche durch Minderjährige oder unter Vormundschaft stehende Personen gebucht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die Vormundschaft. Dies gilt auch für allfällige Schäden und Umtriebskosten. Der Kunde bestätigt, dass auf seinem Profil hochgeladene Fotos, Texte und andere Daten ausschliessliches Eigentum des Kunden sind. Der Kunde haftet für Urheberrechtsverletzungen auf seinem Profil.
5) Nutzung von Daten & Datenschutz
Die von L-Driver erhobenen Kundendaten bleiben im Eigentum des Kunden. Sie werden von L-Driver ausschliesslich zwecks Leistungserstellung und anderer notwendiger Unterstützungsprozesse genutzt.
Die L-Driver untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und ist verpflichtet diese sicher aufzubewahren.
Alle persönlichen Daten können nach Deaktivierung des Accounts unter schriftlicher Anzeige per Email an info@l-driver.ch gelöscht werden.
6) Gewährleistungsausschluss
Die Nutzung der Services erfolgt auf eigenes Risiko. Die Services werden in der jeweils von
L-Driver mit aller notwendiger Sorgfalt und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten.
L-Driver übernimmt keine Garantie (einschliesslich Haftung gegenüber Dritten) betreffend Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, der auf den L-Driver Plattformen veröffentlichten Informationen. L-Driver übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen den L-Driver Plattformen nicht unterbrochen werden oder jederzeit fehlerfrei sind, dass Fehler jederzeit unverzüglich behoben werden oder dass die Seiten oder der jeweilige Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind. L-Driver haftet im Weiteren nicht für Fehler, Abbrüche von Buchungen und Nicht-Übermittlungen von Meldungen bei Bedienungsfehlern. Es ist ausdrücklich untersagt, die L-Driver Internetseiten für Test- oder andere Zwecke zu verwenden. Ebenfalls ausdrücklich untersagt sind der Missbrauch der L-Driver Internetseiten sowie das unerlaubte Eindringen in die Datenbanken von L-Driver.
Die L-Driver behält sich vor, jederzeit Änderungen an den AGB vorzunehmen.
7) Haftungsausschluss
L-Driver haftet nicht für unter den Punkten 4 und 6 aufgelisteten Sachverhalten.
Ebenso besteht Haftungsausschluss für Überbuchung, Streik, höhere Gewalt oder andere nicht beeinflussbare Ereignisse wie Witterungsverhältnisse oder behördlicher Massnahmen.
Es besteht Haftungsausschluss für Versäumnisse auf Kundenseite.
8) Geistiges Eigentum
Sofern nicht anders angegeben sind der Name, die Plattformen, deren Inhalte und Design das geistige Eigentum der L-Driver und dürfen ohne die Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt, verändert, oder anderweitig verwendet werden.
9) Haftung
Die L-Driver haften maximal für das Zweifache des bezahlten Gesamtpreises. Ausgenommen sind Personenschäden, Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz.
10) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie die Bereitstellung der Plattformen und Services unterliegen dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist in 8200 Schaffhausen, Schweiz
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen, gleichartigen Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall erneut und ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen müsste.
3. Alle ergänzenden Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Jegliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Auftraggeber.
§ 3 Beanstandungen
1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art der beanstandeten Leistung und Umfang der Beanstandung müssen dabei genau beschrieben werden.
2. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Beanstandungen vorgebracht, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht bei Beanstandungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheitder zu reinigenden Flächen und Gegenstände, die dem
Auftragnehmer nicht bekannt sein mussten, nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
3. Wenn die Beanstandung nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder den Vertrag kündigen bzw. von diesem zurücktreten. Bei Beanstandungen unerheblicher Schlechtleistungen , steht dem Auftraggeber kein Kündigungsbzw. das Rücktrittsrecht zu.
4. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 4 Aufmass
1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die Preisänderung gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsabschluss erbracht werden. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Mängelansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Sicherheitseinbehalt auf rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Auftragnehmer anerkannten Ansprüchen beruht.
§ 7 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings nur bis zum vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden.
3. Eine Haftung bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht nicht.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -freizeichnungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder des Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
5. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der Anspruchberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
§ 8 Verjährung
1. Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruches, nicht jedoch bevor die anspruchsstellende Partei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen hätte müssen. Etwaige kürzere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
2. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am 10. des Folgemonats fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 10 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb des auf den Zugang folgenden Werktages zurückzugeben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.
§ 11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder in Zusammenhang mit hierunter abgeschlossenen Verträgen gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt den Auftraggeber an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
§ 12 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung – falls dispositives Recht nicht zur Verfügung steht – durch eine wirksame ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten Zweck wirtschaftlichen möglichst nahe kommt und rechtlich durchführbar ist.